GARANTIEERKLÄRUNG
Wir, die HNF GmbH, gewähren Ihnen als Käufer eines neuen E-Bikes der Marke HNF.
3 JAHRE GARANTIE
auf die Mangelfreiheit von Rahmen und Hinterradschwinge. Die Garantie erstreckt sich insbesondere auf deren Funktionsfähigkeit sowie auf deren Freiheit von Material- oder Produktionsfehlern und Rahmenbruch. Die Laufzeit der Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe / Auslieferung des E-Bikes.
Diese Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein. Vielmehr geht diese Garantie über die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung hinaus und ergänzt diese zu Ihren Gunsten.
Die Garantie gilt unter der Bedingung, dass Sie Erstbesitzer des E-Bikes sind. Im Garantiefall muss der Kaufbeleg zusammen mit dem Rahmen oder dem kompletten E-Bike in unser Werk eingeschickt werden. Bewahren Sie den Kaufbeleg deshalb sorgfältig auf. Zur Inanspruchnahme der Garantie im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die HNF GmbH, Bahnhofstr 14, 16359 Biesenthal, Tel: 03337 / 7390050, [email protected]. Dies ist eine Büroanschrift. Die Rücksendeanschrift lautet:
De Boer Group, Warehouse Leipzig, An der Autobahn 5, 04435 Schkeuditz
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, Sturz, Überlastung, unsachgemäße Behandlung, Modifikation des E-Bikes, An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten, Tuning, Wettbewerbseinsatz, Sprünge und atypische Überbeanspruchungen. Die Garantie gilt nur bei privater Nutzung des E-Bikes und nur für das Gebiet der Europäischen Union.
Die Garantie erstreckt sich auf den Ersatz des defekten Teils. Umbau und ggf. Versandkosten sind nicht Teil der Garantie. Darüber hinaus gehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz oder Nutzungsausfall, sind im Rahmen der Garantie ausgeschlossen. Sollten solche Ansprüche gleichwohl aus anderen Gründen bestehen (z.B. während der Dauer der gesetzlichen Sachmängelhaftung), so bleiben die Ansprüche selbstverständlich unberührt.
Bei einem Garantie-Austausch behält sich die HNF GmbH das Recht vor, auch funktionell gleichwertige oder höherwertige Ware zu liefern bzw. zu verbauen.
Durch eine etwaige Garantieleistung wird die ursprüngliche Garantiedauer nicht verlängert.